Unter Schulgemeinschaft versteht man die gesetzlich geregelte Zusammenarbeit von SchülerInnen, Lehrkräften, Erziehungsberechtigten und der Schulleitung.
- Für unsere Schule gilt: Im Mittelpunkt steht die Schülerin/der Schüler - Ihr Kind.
- Schülerinnen und Schüler können (und sollen) sich in Angelegenheiten, die sie selbst betreffen, jederzeit an ihre Lehrkräfte wenden.
- Als Elternteil sprechen Sie In allen Angelegenheiten, die Ihr Kind betreffen, mit den zuständigen Lehrkräften.
- Allerdings gibt es viele Lehrkräfte, die Ihr Kind unterrichten, in jeder Klasse bis zu 25 SchülerInnen und etwa doppelt so viele Elternteile. Wenn jeder mit jedem spricht, wird das sehr bald sehr kompliziert.
- Zum Glück betreffen ja viele Dinge alle SchülerInnen einer Klasse. Deshalb wählen die SchülerInnen KlassensprecherInnen, und auch die Erziehungsberechtigten bestimmen jeweils zwei VertreterInnen pro Klasse, welche die gemeinsamen Interessen der Klasseneltern vertreten.
- Die ElternvertreterInnen aller Klassen bilden den sogenannten Ausschuss des Elternvereins unserer Schule.
- Mitglieder im Elternverein können ausschließlich Erziehungsberechtigte von SchülerInnen unserer Schule sein. Die Mitgliedschaft ist freiwillig.
- Der Ausschuss ist das wichtigste Gremium unseres Elternvereins, da er - von ganz wenigen Ausnahmen abgesehen - alle wichtigen Entscheidungen (durch Abstimmung) trifft.
- Jedes Jahr im Herbst wird die Hauptversammlung des Elternvereins abgehalten, zu der alle Erziehungsberechtigten unserer Schule eingeladen sind.
- Bei der Hauptversammlung wird der Vorstand, bestehend aus Obmann/Obfrau, SchriftführerIn, KassierIn, deren StellvertreterInnen sowie zwei RechnungsprüferInnen gewählt.
- Die Hauptversammlung wählt auch zwei Erziehungsberechtigte, welche, gemeinsam mit dem Obmann/der Obfrau, die Interessen der Eltern im sogenannten Schulgemeinschaftsausschuss (SGA) vertreten (ElternvertreterInnen im SGA) sowie drei StellvertreterInnen.
- Der SGA, in dem wichtige Entscheidungen für unsere Schule getroffen werden, wird von den oben genannten drei ElternvertreterInnen im SGA, drei (gewählten) SchülervertreterInnen und drei (gewählten) LehrervertreterInnen gebildet.
Die Schulleiterin arbeitet im SGA mit, hat aber selbst kein Stimmrecht.
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