Jede
Person hat das Recht auf ein faires Verfahren vor einem unabhängigen
Gericht. Jede Person kann sich beraten, verteidigen und vertreten lassen. |
Jede Person gilt bis zum Beweis ihrer Schuld als unschuldig. |
Niemand
darf wegen einer Tat verurteilt werden, die zur Zeit ihrer Begehung nicht
strafbar war. Die Strafe darf nicht schwerer sein als die zur Zeit der Begehung der Tat bestehende. Wird nach der Begehung der Straftat eine mildere Strafe eingeführt, so ist diese zu verhängen. |
Charta der Grundrechte |
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Justizielle Rechte
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