Vor 1993 hatte jedes Land in Europa seine
eigenen Grenzen.
Dort wurden die Pässe kontrolliert und Zölle
eingehoben.
Diese Zölle hatten die Aufgabe, die Wirtschaft des eigenen
Landes zu schützen.
1993 beschlossen die 15 Mitgliedstaaten
der EU, die Zölle abzuschaffen.
Damit wurde die EU zu einem "Binnenmarkt". Das bedeutet, dass
es innerhalb der EU keine Grenzen mehr gibt. Für die Wirtschaft sind
die 15 EU-Länder zu einem Land geworden.
Auch können die BürgerInnen der EU
wählen, in welchem EU-Land sie arbeiten, wohnen oder studieren wollen,
und wo sie ihre Waren kaufen oder verkaufen.
Das heißt, der Binnenmarkt verwirklicht vier
Freiheiten:
Waren, Dienstleistungen, Personen und Kapital.
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